Die Erarbeitung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) stützt sich auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451). Durch die Aufnahme eines Ortsbilds im ISOS wird erklärt, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient.
Das ISOS wurde 2008 für verbindlich erklärt und ist gemäss Rev. RPG bei Planungsarbeiten zwingend zu berücksichtigen.
«Zeit im Raum – Ein Blick auf die wechselvolle Geschichte der Gemeinde Mels» von Ivo Bizozzero aus der Ausgabe 2/2017 erfolgt mit freundlicher Genehmigung der «Terra plana»-Redaktion (April 2020).